Unterkunft während der Ausbildung beim Zoll – das musst du wissen
Wenn du eine Ausbildung oder ein duales Studium beim Zoll beginnst, stellt sich früher oder später die Frage: Wo werde ich während dieser Zeit wohnen? Die Unterbringung während der Zoll-Ausbildung ist nicht überall einheitlich geregelt, sondern hängt vom jeweiligen Ausbildungsweg, dem Standort und der jeweiligen Phase deiner Ausbildung ab. In vielen Fällen stellt der Zoll eigene Unterkünfte zur Verfügung – zum Beispiel in Wohnheimen, Doppelzimmern oder sogar kleinen Apartments. Es kann aber auch sein, dass du dir selbst eine Unterkunft organisieren musst, etwa während der praktischen Ausbildungszeit in einem Hauptzollamt.
Ausbildungsorte des Zolls – Theoriephasen an sechs Standorten
Für die fachtheoretischen Teile deiner Ausbildung oder deines Studiums wirst du einer der sechs Bildungsstätten des Zolls zugeteilt. Diese befinden sich an folgenden Standorten: Erfurt (Thüringen), Leipzig (Sachsen), Münster (Nordrhein-Westfalen), Plessow (Brandenburg), Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) und Sigmaringen (Baden-Württemberg). Je nachdem, ob du im mittleren oder gehobenen Dienst ausgebildet wirst, verbringst du hier mehrere Monate in Blockphasen, in denen du theoretisches Wissen für deine spätere Tätigkeit beim Zoll erwirbst.
- Mittlerer Dienst: Theoriephasen in Leipzig, Münster, Plessow, Rostock oder Sigmaringen (jeweils zwei Mal sechs Monate).
- Gehobener Dienst: Fachstudium an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster (Fachbereich Finanzen, insgesamt drei Semester).
- Verwaltungsinformatik: Fachstudien in Brühl und Münster.
Wie ist die Unterbringung während der Zoll-Ausbildung geregelt?
Je nachdem, in welcher Phase deiner Ausbildung oder deines dualen Studiums beim Zoll du dich befindest, gibt es unterschiedliche Regelungen für die Unterkunft. Während der Theoriephasen, die in den Bildungszentren des Zolls stattfinden – etwa in Münster, Leipzig oder Sigmaringen – wird die Unterbringung in der Regel vom Zoll organisiert. Hier wohnst du meist in Wohnheimen oder Dienstunterkünften direkt am Ausbildungsstandort. Diese Unterkünfte sind oft mit Einzel- oder Doppelzimmern ausgestattet, die über ein eigenes Bad verfügen oder Gemeinschaftseinrichtungen nutzen. In einigen Fällen stehen sogar kleine Wohnungen oder Häuser zur Verfügung, insbesondere in Münster und Rostock.
- Erfurt, Leipzig, Plessow und Rostock: Wohneinheiten mit Dusche und WC, meist Einzelzimmer.
- Sigmaringen: Doppelzimmer mit Bad und WC.
- Münster und Rostock: Zusätzlich 3-Zimmer-Wohnungen oder Häuser mit Küche und Bad verfügbar.
- Hotelunterbringung: In Ausnahmefällen oder bei Kapazitätsengpässen kann auch eine Unterbringung in Hotels organisiert werden.
Wenn du in der Nähe deines Ausbildungshauptzollamtes wohnst, ist es auch möglich, während der Ausbildung zu Hause zu wohnen. Das ist oft der Fall bei der praktischen Phase, die du wohnortnah absolvieren kannst.
Was passiert in der Praxisphase – muss ich mich selbst um eine Unterkunft kümmern?
Während der praktischen Ausbildungsphasen bist du in einem Hauptzollamt tätig. In dieser Zeit kann es vorkommen, dass keine Unterkunft durch den Zoll bereitgestellt wird. In diesem Fall musst du dich eigenständig um eine Wohnung oder ein Zimmer kümmern. Je nach Entfernung zur Dienststelle kann ein tägliches Pendeln möglich oder sogar notwendig sein. Besonders dann, wenn der Ausbildungsstandort weit von deinem Wohnort entfernt ist, ist eine frühzeitige Planung entscheidend. In Einzelfällen kann auch eine Unterbringung in Hotels erfolgen – insbesondere, wenn es sich um kurzfristige Schulungsmaßnahmen handelt oder die Unterkunftskapazitäten an den Bildungszentren ausgeschöpft sind.
Kann ich während der Ausbildung auch zu Hause wohnen?
Wenn du in der Nähe deines Ausbildungshauptzollamtes wohnst, besteht außerdem die Möglichkeit, während der Ausbildung zu Hause zu wohnen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn du keine langen Anfahrtswege hast und keine dienstliche Unterkunft erforderlich ist. In bestimmten Fällen beteiligt sich der Zoll an den Kosten für eine Unterkunft – vor allem, wenn die Unterbringung in einer dienstlich veranlassten Schulung oder Maßnahme notwendig ist. Es gibt aber auch Situationen, in denen du die Kosten selbst tragen musst. Informiere dich daher am besten frühzeitig bei deinem zuständigen Ausbildungshauptzollamt.
Die Regelungen zur Unterkunft können je nach Standort und Ausbildungsphase variieren. Daher ist es ratsam, dich bereits vor Ausbildungsbeginn über die konkreten Gegebenheiten an deinem Einsatzort zu informieren. So stellst du sicher, dass du gut vorbereitet in deine Zeit beim Zoll starten kannst – ganz gleich, ob du im Wohnheim untergebracht bist, ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft mietest oder doch lieber zu Hause wohnst.
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