Was dich bei der Zoll ärztlichen Untersuchung erwartet
Die Zoll ärztliche Untersuchung ist ein fester Bestandteil des Auswahlverfahrens und wird in der Regel durchgeführt, nachdem du das mündliche Auswahlverfahren erfolgreich bestanden hast. Ziel ist es, festzustellen, ob du gesundheitlich geeignet bist, die vielfältigen und teils herausfordernden Aufgaben im Zolldienst dauerhaft zu erfüllen – bis zur gesetzlichen Altersgrenze. Dafür wird bei der ärztlichen Untersuchung beim Zoll deine körperliche und psychische Verfassung genau überprüft. Die Untersuchung erfolgt durch einen Amts- oder Betriebsarzt und soll sicherstellen, dass du alle Anforderungen an die gesundheitliche Eignung erfüllst, z. B. die Arbeit in Großraumbüros, Schichtdienste, Dienstgänge im Freien oder den Umgang mit Stresssituationen im Kontakt mit Bürger/innen.
Gesundheitliche Mindestanforderungen für den Zolldienst
Die ärztliche Untersuchung beim Zoll ist keine Hürde, sondern eine wichtige Sicherheitsmaßnahme – sie zeigt, ob du für eine langfristige Laufbahn im öffentlichen Dienst gesundheitlich geeignet bist. Um beim Zoll arbeiten zu können, musst du deshalb bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen mitbringen.
- Eignung für Tätigkeiten in Mehrpersonen- oder Großraumbüros mit Bildschirmarbeitsplätzen
- Kontaktfähigkeit und psychische Belastbarkeit – besonders bei Konflikten und Stress
- Dienstgänge im Freien, auch bei ungünstiger Witterung
- Schichtdiensttauglichkeit, inklusive Nacht- und Wochenenddiensten
- Keine ansteckenden Krankheiten oder Gesundheitsrisiken für andere
- Umzugsfähigkeit für den bundesweiten Einsatz
Du musst also gesundheitlich in der Lage sein, flexibel, mobil und belastbar im Zolldienst zu arbeiten.
Ablauf der ärztlichen Untersuchung beim Zoll
Die ärztliche Untersuchung beim Zoll folgt einem klar definierten Ablauf. Dabei wird deine gesundheitliche Eignung umfassend geprüft – von deiner Seh- und Hörfähigkeit bis hin zum Herz-Kreislauf-System. Insgesamt dauert der medizinische Check in der Regel nicht länger als eine Stunde.
- Allgemeine körperliche Untersuchung: Gelenke, Beweglichkeit, Haltung, Skelettsystem
- Sehtest: Prüfung von Fern- und Nahsicht, Stereosehen, Phorie und Farbsehen
- Hörtest (Audiometrie)
- Urinuntersuchung
- Blutuntersuchung
Bevor es losgeht, musst du deinen Anamnesebogen (Fragebogen zur gesundheitlichen Vorgeschichte) sowie das Einladungsschreiben des Zolls vorlegen. Außerdem benötigst du einen gültigen Personalausweis zur Identifikation. Nach einer kurzen Wartezeit beginnt die medizinische Untersuchung.
Der erste Untersuchungsschritt ist meist eine Urinprobe. Diese wird mittels Teststreifen ausgewertet und dient zur Erkennung von:
- möglichen Erkrankungen (z. B. Harnwegsinfektionen, Diabetes)
- auffälligen Werten oder Hinweisen auf Drogenkonsum
Der Sehtest umfasst mehrere Bestandteile:
- Prüfung der Sehschärfe mithilfe des Landolt-Sehtests (Landoltringe)
- Überprüfung des Stereosehens (räumliches Sehen)
- Kontrolle auf eine Schielstellung (Phorie)
- Test des Farbsehens (z. B. Rot-Grün-Erkennung)
Wichtig: Eine Rot-Grün-Schwäche führt heutzutage nicht mehr automatisch zum Ausschluss vom Zolldienst.
Beim Hörtest bekommst du über spezielle Kopfhörer verschiedene Töne vorgespielt (Tonaudiometrie). Jedes Ohr wird einzeln geprüft, und du zeigst per Knopfdruck oder Handzeichen, sobald du den Ton hörst.
Im Anschluss erfolgt die Blutabnahme, in der Regel für ein kleines Blutbild. Die Untersuchung dient dazu, deinen allgemeinen Gesundheitszustand zu überprüfen. Typische Werte sind:
- Entzündungswerte (BSG)
- Blutzucker (Glukose)
- Leberwerte (GGT, GPT)
- Nierenwert (Kreatinin)
- ggf. weitere Parameter bei medizinischem Bedarf
Hier prüft die Ärztin oder der Arzt deine Herz- und Lungenfunktion. Dazu gehören:
- Abhören von Herz und Lunge
- Messen des Blutdrucks
- ggf. zusätzliche Funktionstests (z. B. Puls, Atemfrequenz)
In diesem Abschnitt wird dein Bewegungsapparat und Allgemeinzustand beurteilt. Mögliche Inhalte:
- Haltung und Gelenkbeweglichkeit
- Wirbelsäule und Körperbau
- ggf. einfacher Belastungstest (z. B. Kniebeugen, Beweglichkeitsprüfung)
Zum Schluss folgt ein abschließendes Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin. Hier erhältst du eine erste Einschätzung und kannst Fragen stellen.
Dein offizielles Ergebnis – also ob du diensttauglich für den Zoll bist – bekommst du später schriftlich mitgeteilt.
Tauglichkeitsuntersuchung für Waffenträger und Wasserzoll
Wenn du beim Zoll im waffentragenden Bereich arbeiten oder dich für den Wasserzoll bewerben möchtest, musst du zusätzliche medizinische Anforderungen erfüllen. In diesen Tätigkeitsfeldern sind körperliche Belastbarkeit, uneingeschränkte Einsatzfähigkeit und besondere Sinnesleistungen besonders wichtig. Deshalb ist eine erweiterte ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung verpflichtend – sie geht über die Standarduntersuchung hinaus und prüft gezielt deine Eignung für den spezialisierten Zolldienst.
Tauglichkeitsuntersuchung für Waffenträger beim Zoll
Wenn du beim Zoll später im waffentragenden Bereich arbeiten möchtest – etwa in einer Kontrolleinheit oder im Außendienst –, musst du nach deiner Ausbildung eine zusätzliche medizinische Eignungsprüfung absolvieren. Ziel der Untersuchung ist es sicherzustellen, dass du körperlich und psychisch in der Lage bist, mit Schusswaffen und Zwangsmitteln verantwortungsvoll umzugehen, auch in stressreichen oder konfliktreichen Situationen. Der Grund: Als Waffenträger/in übernimmst du eine besondere Verantwortung – gegenüber der Bevölkerung, deinen Kollegen und in Einsatzsituationen.
Ärztliche Untersuchung
- Körperliche Untersuchung inkl. Koordination und Gleichgewicht
- Sehtest: Sehschärfe Ferne und Nähe, Stereosehen, Phorie
- Farbensehen: Nur bei Auffälligkeiten – ggf. Überweisung zum Augenarzt (Anomalquotient)
- Dämmerungssehen oder Kontrastsehen
- Perimetrie (Gesichtsfeldprüfung)
- Lungenfunktionstest
- Ruhe-EKG & Belastungs-EKG (Ergometrie) nach DGUV Grundsatz 26.III
- Hörtest (Audiometrie)
- Urinuntersuchung (Combur 9)
- Blutuntersuchung: BSG, kleines Blutbild, Glukose, GGT, GPT, Kreatinin
- Weitere Werte nach Bedarf (z. B. Cholesterin bei Risikofaktoren, CDT bei Alkoholverdacht)
Medizinische Eignungskriterien für Waffenträger (außer OEZ & ZUZ)
- Körpergröße: mind. 155 cm (Ausnahme: 150–154 cm bei sehr gutem Trainingszustand)
- Körpergewicht: mind. 48 kg, BMI unter 18 nur bei guter Leistungsfähigkeit zulässig
- Obergrenze BMI: Frauen 40 / Männer 42
- Sehvermögen auf beiden Augen notwendig (Einäugigkeit = Ausschlusskriterium)
- Körperliche Fitness: Ergometrie analog G26.III: Bis einschließlich 39. Lebensjahr: Sollwert bei Herzfrequenz von 170/min: Männer 3,0 Watt/kg Körpergewicht, Frauen 2,5 Watt/kg. Ab 40. Lebensjahr: bei Herzfrequenz von 150/min: Männer 2,1 Watt/kg, Frauen 1,8 Watt/kg. → Eine Unterschreitung bis zu 20 % ist möglich. Bei Nichterreichen: Nachuntersuchung nach Trainingsphase.
- HIV: Zulässig bei stabiler Gesundheit und guter Therapieeinstellung (kein AIDS, keine Nebenwirkungen)
- Diabetes: Keine pauschale Ablehnung – regelmäßige Kontrolle, gute Einstellung, keine Komplikationen erforderlich
- Epilepsie: Nach 2 Jahren Anfallsfreiheit möglich, ärztliches Gutachten nötig
- Weitere Erkrankungen: Werden individuell nach Prognose und Belastbarkeit beurteilt. Relevante Befunde solltest du mitbringen.
Anforderungen an das Sehvermögen
- Prüfungen: Ferne, Nähe, Stereosehen, Phorie, Farbensehen (bei Auffälligkeiten Augenarztbesuch), Dämmerungssehen (alternativ Kontrastsehen), Perimetrie.
- Sehvermögen: Kein fehlendes Sehvermögen auf einem Auge, Sehschärfe in der Ferne mit oder ohne Sehhilfe mindestens 0,8 beidäugig, 0,5 auf dem schlechteren Auge.
- Sehhilfen: Keine spezifische Anforderung an Dioptrienzahl. Bei weniger als 0,5/0,2 Sehschärfe ohne Sehhilfe müssen beim Dienstsport Kontaktlinsen getragen werden.
- Räumliches Sehen: mind. 100 Winkelsekunden
- Farbensehen: Bestanden bei Erkennung aller Ishihara-Farbtafeln. Ausschluss bei Rotblindheit, kombinierter Rot-Grün-Schwäche, oder totaler Farbenblindheit. Zulässig bei Rotschwäche (AQ ≥ 0,5) oder Grünbereichsstörung (AQ > 1,4).
- Dämmerungssehen: Nyktometrie 1:2,7 vor, mit und nach Blendung. Alternativ Kontrastsehen.
- Laser-Eingriffe: Mindestens 12 Monate zurückliegend.
Tauglichkeitsuntersuchung für den Wasserzoll
Wenn du dich beim Zoll für den Dienst auf einem Zollboot oder Zollschiff interessierst, gelten für dich besondere medizinische Anforderungen. Alle Besatzungsmitglieder dieser Einheiten sind Waffenträger und müssen körperlich und gesundheitlich besonders belastbar sein – insbesondere bei Einsätzen fernab der Küste, wo die ärztliche Versorgung eingeschränkt ist.
Ärztliche Untersuchung
- Vor der erstmaligen Verwendung auf einem Zollboot
- Vor einer erneuten Verwendung, wenn die letzte Tätigkeit auf einem Zollboot mehr als zwei Jahre zurückliegt
- Bei vorliegenden ärztlichen Zweifeln an der Borddiensttauglichkeit (z. B. Facharztatteste)
- Alle fünf Jahre als regelmäßige Nachuntersuchung für aktive Wasserzollkräfte
- Allgemeine Gesundheitsuntersuchung mit Ganzkörperstatus und Beratung
- Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung
- Sehvermögen (Visus): Ferne und Nähe (ggf. mit Sehhilfe)
- Farbsehen: Prüfung mit Farbtafeln (nur leichte Grünschwäche erlaubt!)
- Räumliches Sehen und Augenachsenstellung (Heterophorie, Stereosehen)
- Gesichtsfeldtest (Halbkugelperimetrie)
- Dämmerungssehen oder Kontrastsehen bei Blendung
- Hörtest (Audiometrie) in mindestens fünf Frequenzbereichen
- Urinuntersuchung auf Glukose, Blutkörperchen, Eiweiß, pH-Wert
- Ggf. zusätzliche Tests bei medizinischer Indikation
Anforderungen an das Sehvermögen
- Sehschärfe in Ferne und Nähe (auch mit Sehhilfe erlaubt)
- Farbsehen: Nur leichte Grünschwäche ist zulässig
- Ausschluss bei Rotschwäche, Rot-Grün-Schwäche oder Rotblindheit
- Bei auffälligem Farbtest: Anomalquotient (AQ) durch Augenarzt erforderlich. Zulässig ist ein AQ ab 0,65 bis max. 3,0.
Tipp: Wenn du dich auf den Wasserzoll vorbereiten möchtest, solltest du dein Sehvermögen vorab augenärztlich prüfen lassen, um Überraschungen bei der Untersuchung zu vermeiden.
Ausschlussgründe für den Zolldienst
Damit du in den Vorbereitungsdienst beim Zoll im mittleren oder gehobenen Dienst aufgenommen werden kannst, musst du nicht nur das Auswahlverfahren bestehen, sondern auch die ärztliche Untersuchung erfolgreich absolvieren. Die gesundheitliche Eignung ist dabei ein zentrales Kriterium. Nur wenn du körperlich und psychisch den Anforderungen des Zolldienstes gewachsen bist, giltst du als diensttauglich. In bestimmten Fällen liegt jedoch eine absolute Dienstuntauglichkeit vor – und eine Einstellung beim Zoll ist dann nicht möglich.
Absolute Ausschlussgründe für die Einstellung beim Zoll
Die folgenden gesundheitlichen Einschränkungen gelten als absolute Ausschlussgründe für den Zolldienst. Sie führen grundsätzlich zur Ablehnung der Einstellung, unabhängig vom Dienstbereich.
- Fettleibigkeit; Missbildungen erheblicher Art; schwere Entwicklungsstörungen
- Chronische, entstellende, übertragbare oder zu starken Rückfällen neigende Hautkrankheiten
- Akute oder noch behandlungsbedürftige Geschlechtskrankheiten; schwere oder behindernde Erkrankungen der Geschlechtsorgane
- Deutliche Vergrößerung der Schilddrüse
- Erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Beweglichkeit und Leistungsfähigkeit
- Minderung der Hörfähigkeit für Flüstersprache unter 5 m bereits auf einem Ohr; chronische Erkrankung oder Veränderung des äußeren, mittleren oder inneren Ohres, insbesondere Veränderungen des Trommelfelles
- Sprachstörungen wie Stottern oder Stammeln; chronische Heiserkeit; chronische Kehlkopfentzündungen (es ist eine milde Beurteilung zulässig, geringe Mängel schließen eine Tauglichkeit nicht aus)
- Weniger als 6 Kaueinheiten, einschließlich gut eingegliederten Zahnersatzes; nicht vollständige oder nicht durch einwandfrei eingegliederte Stiftzähne oder Kronen vervollständigte Schneidezähne; starke Anfälligkeit von Karies; fortgeschrittene Paradentose
- Aktive oder latente Tuberkulose der Lunge oder des Brustfelds; rezidivierende oder chronische Erkrankung der Luftwege
- Herzklappenfehler, Erkrankung des Herzmuskels oder Herzbeutels
- Hypertonie (systolisch über 160, diastolisch über 100), Hypotonie (systolisch unter 100); dauernd erhöhte Pulszahlen im Liegen, Stehen oder nach Belastung
- Funktionelle oder geistig-psychische Schäden, die rückfällige Beschwerden oder eine vorzeitige Minderung der Leistungsfähigkeit befürchten lassen; Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen sowie Anfallsleiden jeglicher Art
- Alkoholismus und sonstige Suchtformen
Diese Liste ist nicht abschließend. Auch vergleichbare Fälle werden entsprechend beurteilt.
Kann man mit Brille beim Zoll arbeiten?
Ja! Eine Fehlsichtigkeit ist kein Ausschlusskriterium, solange sie mit einer Sehhilfe wie Brille oder Kontaktlinsen ausreichend korrigiert werden kann.
- Es gibt keine festgelegte Dioptrien-Obergrenze
- Wichtig ist, dass du die erforderliche Sehschärfe (z. B. 0,8 beidäugig) mit Sehhilfe erreichst
- Auch für den waffentragenden Bereich ist das Tragen einer Brille erlaubt (siehe Tauglichkeitsuntersuchung für Waffenträger)
Du kannst dich also auch mit Brille oder Kontaktlinsen problemlos beim Zoll bewerben – ein vorheriger Sehtest ist dennoch empfehlenswert.
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