Fragen und Antworten zur Zollkarriere
Du spielst mit dem Gedanken, eine Karriere beim Zoll zu starten? Dann bist du hier genau richtig. Der Zoll bietet spannende und vielseitige Berufsmöglichkeiten, aber wie bei jedem beruflichen Einstieg gibt es viele Fragen, die geklärt werden wollen. Auf dieser Seite haben wir die häufigsten Fragen rund um die Bewerbung, das Auswahlverfahren und die Ausbildung beim Zoll zusammengestellt und kurz sowie verständlich beantwortet. Egal ob du wissen möchtest, wie der Bewerbungsprozess abläuft, was dich beim Einstellungstest erwartet oder wo die Ausbildung stattfindet – hier findest du die passenden Antworten.
Welche Voraussetzungen brauche ich für den Zoll?
Für die Ausbildung im mittleren Dienst benötigst du mindestens einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder einen Realschulabschluss. Für das duale Studium im gehobenen Dienst brauchst du die Fachhochschulreife, das Abitur oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss.
- Du bist am Tag der Einstellung nicht älter als 49 Jahre.
- Du bist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union bzw. von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz.
- Du bist körperlich fit und gesundheitlich geeignet.
- Du bist nicht vorbestraft und lebst in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Du bist grundsätzlich bereit, Dienstkleidung und eine Waffe zu tragen sowie im Schichtdienst zu arbeiten.
- Du legst das Deutsche Sportabzeichen - mindestens in Bronze - bis spätestens zum 15. Juni eines Einstellungsjahrs vor. Das vorzulegende Sportabzeichen darf zum Vorlagezeitpunkt nicht älter als 12 Monate sein.
Welche Bewerbungsfrist gibt es beim Zoll?
Die Bewerbungsfristen beim Zoll sind grundsätzlich ganzjährig geöffnet. Aktuell kannst du dich bis zum 15. Oktober 2025 für eine Ausbildung im mittleren Zolldienst und für das Studium im gehobenen Zolldienst und Verwaltungsinformatik zum 1. September 2026 bewerben.
- Bewerbung bis zum 15. Oktober für eine Einstellung im Folgejahr zum 1. September
- Bewerbung bis zum 15. Oktober für eine Einstellung im Folgejahr zum 1. September
- Bewerbung bis zum 15. April für eine Einstellung im Folgejahr zum 1. März
Welche Unterlagen brauche ich für die Bewerbung?
- Ein Bewerbungsanschreiben (kann während der Online-Bewerbung ausgefüllt werden)
- Ein tabellarischer Lebenslauf
- Eine Kopie aller Schulabgangs- und Berufsabschlusszeugnisse (bei noch nicht erworbenem Abschluss Kopien der letzten beiden Zwischenzeugnisse)
- Nachweis des Deutschen Sportabzeichens (mindestens in Bronze) bis spätestens zum 15. Juni eines Einstellungsjahres (nur mittlerer Zolldienst)
- Ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen (nur wenn eine Online-Bewerbung nicht möglich ist)
Wohin muss ich die Bewerbung senden?
Deine Bewerbung richtest du in der Regel an das zuständige Hauptzollamt – je nach deinem Wohnort oder dem gewünschten Standort. Für das duale Studium der Verwaltungsinformatik ist die Bewerbung an die Generalzolldirektion Münster zu senden:
Generalzolldirektion
Direktion I
Gescherweg 100
48161 Münster
Wann bekomme ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung?
Nach dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist musst du mit etwa sechs Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Erst dann versendet der Zoll Einladungen zum schriftlichen Test oder Absagen.
Darf ich mich für mehrere Laufbahnen gleichzeitig bewerben?
Ja, du darfst dich sowohl für die Ausbildung im mittleren Dienst als auch für das duale Studium im gehobenen Dienst bewerben. Im Bewerbungsbogen kannst du zusätzlich ein alternatives Hauptzollamt angeben. Außerdem ist es möglich, sich parallel für das duale Studium Verwaltungsinformatik zu bewerben.
Wie kann ich mich für den Wasserzoll bewerben?
Für die Bewerbung beim Wasserzoll gelten die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen. Zusätzlich benötigst du nautische oder technische Befähigungsnachweise. Die Anforderungen sind hoch, da du später als Besatzungsmitglied auch waffentragend tätig bist.
Gibt es eine Mindestgröße beim Zoll?
Für den allgemeinen Zolldienst gibt es keine vorgeschriebene Mindestgröße. Wer jedoch später als Waffenträger/in tätig sein möchte – etwa im Kontrolldienst oder bei Spezialeinheiten –, muss bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen. Für waffentragende Tätigkeiten gilt in der Regel eine Mindestgröße von 155 cm. In Ausnahmefällen kann auch eine Körpergröße zwischen 150 und 155 cm ausreichend sein – vorausgesetzt, es liegt ein nachweislich guter Trainingszustand vor.
Stellen Tattoos oder Piercings ein Problem dar?
Nicht grundsätzlich – sichtbarer Körperschmuck an Armen, Hals oder Kopf ist jedoch nicht erwünscht. Tattoos mit extremistischen, sexistischen oder menschenverachtenden Motiven führen zur Ablehnung. Dezente Tätowierungen, die abdeckbar sind und keine problematischen Inhalte zeigen, stellen meist kein Hindernis dar.
Gibt es einen festen Ablauf für das Auswahlverfahren?
Das Auswahlverfahren beim Zoll ist mehrstufig und setzt sich primär aus zwei Testteile und einer ärztliche Untersuchung zusammen.
Darf das Auswahlverfahren bei Nichtbestehen wiederholt werden?
Wenn du das Auswahlverfahren nicht bestehst, ist eine Wiederholung nicht möglich. Du kannst dich jedoch im nächsten Jahr erneut bewerben. Eine Wartezeit oder Sperre gibt es nicht, solange du die formalen Voraussetzungen weiterhin erfüllst.
Muss ich einen Sporttest beim Zoll absolvieren?
Für den allgemeinen Zolldienst ist während des Auswahlverfahrens kein separater Sporttest vorgesehen. Bewerberinnen und Bewerber für den mittleren Dienst müssen jedoch spätestens bis zum 15. Juni des Einstellungsjahres das Deutsche Sportabzeichen (mindestens in Bronze) vorlegen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter als zwölf Monate sein. Für den gehobenen Dienst ist kein Sportnachweis erforderlich.
Möchtest du nach deiner Ausbildung im waffentragenden Bereich arbeiten – zum Beispiel in einer Kontrolleinheit oder bei Spezialeinheiten wie der ZUZ oder OEZ – musst du zusätzlich einen Sporttest beim Zoll absolvieren. Dieser findet gesondert statt und überprüft unter anderem Ausdauer, Kraft und Koordination.
Was erwartet mich bei der Arbeitsprobe im Einstellungstest?
Du bearbeitest schriftlich einen Sachverhalt aus dem Berufsalltag, z. B. durch eine Stellungnahme, einen Bericht oder eine Postkorbübung. Dabei wird deine schriftliche Ausdrucksweise, Struktur und Problemlösungsfähigkeit geprüft.
Was ist unter "Rechtsfällen" im Einstellungstest zu verstehen?
Nur Bewerbende für den gehobenen Dienst bearbeiten Rechtsfälle. Du bekommst einen Sachverhalt und musst ihn unter eine Rechtsnorm subsumieren. Ziel ist, zu prüfen, ob du rechtliche Texte verstehen und korrekt anwenden kannst.
Wo findet die Ausbildung oder das Studium statt?
Die Ausbildung im mittleren Dienst findet an fünf Ausbildungszentren in Deutschland statt. Das Studium im gehobenen Dienst sowie für Verwaltungsinformatik wird in Münster bzw. Brühl durchgeführt. Die Praxisphasen erfolgen in deinem zugewiesenen Hauptzollamt.
Wo wohne ich während der Ausbildung oder des Studiums?
In vielen Ausbildungsstätten stellt der Zoll Unterkünfte zur Verfügung – von Einzelzimmern über Wohngemeinschaften bis hin zu Apartments. Je nach Phase der Ausbildung musst du dich aber ggf. auch selbst um eine Unterkunft kümmern.
Kann ich beim Zoll auch als Quereinsteiger anfangen?
Ja, ein Einstieg beim Zoll ist auch als Quereinsteiger möglich – z. B. über eine erneute Bewerbung für die Ausbildung im mittleren Dienst oder das Studium im gehobenen Dienst. Darüber hinaus gibt es auch Tarifstellen für Sachbearbeitung, IT oder Verwaltung, für die keine Laufbahnausbildung notwendig ist.
Wie kann ich mich bei den Spezialeinheiten ZUZ oder OEZ bewerben?
Die ZUZ (Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll) und das OEZ (Observations- und Einsatzzentrum) gehören zu den Spezialeinheiten des Zollkriminalamts. Um dich dort zu bewerben, musst du bereits ausgebildete Zollbeamtin oder Zollbeamter sein – eine Bewerbung ist also nicht direkt nach der Schule möglich. Nach einigen Jahren Berufserfahrung im Zolldienst kannst du dich intern bewerben, wenn ein Auswahlverfahren stattfindet.
Wie werde ich Hundeführer/in beim Zoll?
Die Tätigkeit als Zollhundeführer/in ist keine Einsteigerposition. Zunächst musst du die Ausbildung im mittleren oder gehobenen Dienst erfolgreich absolvieren. Danach kannst du dich – je nach Bedarfslage – intern auf eine Hundeführerstelle bewerben.
Voraussetzung ist neben der fachlichen Eignung eine besondere Affinität zu Hunden, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, den Hund auch außerhalb des Dienstes privat zu betreuen. Nach erfolgreicher Bewerbung nimmst du an einem mehrmonatigen Lehrgang teil, bei dem du gemeinsam mit deinem zukünftigen Diensthund ausgebildet wirst – etwa in den Bereichen Rauschgift-, Sprengstoff- oder Bargeldspürung.
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