Ausbildung beim Zoll: Dein Einstieg in den mittleren Dienst
Die Ausbildung beim Zoll im mittleren Dienst eröffnet dir den Einstieg in eine spannende, sichere und abwechslungsreiche Karriere im öffentlichen Dienst. Als Zöllnerin oder Zöllner überwachst du nicht nur den Warenverkehr an Flughäfen, Häfen oder an der Grenze, sondern trägst auch aktiv zum Schutz der Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft bei. Dabei erwartet dich ein vielseitiger Berufsalltag mit hohem Praxisbezug, guter Bezahlung und besten Zukunftsperspektiven. Mit einer mittleren Reife oder einem vergleichbaren Abschluss hast du die Möglichkeit, Teil der Zollverwaltung zu werden. In nur zwei Jahren durchläufst du eine intensive Ausbildung, die Theorie und Praxis miteinander verbindet – und das deutschlandweit an über 700 Standorten. Egal, ob du im Innendienst oder im Außendienst arbeiten möchtest: Die Ausbildung im mittleren Zolldienst bereitet dich optimal auf deine zukünftigen Aufgaben vor.
Verlauf der Zoll Ausbildung im mittleren Dienst
Die zweijährige Ausbildung im mittleren Zolldienst ist dual aufgebaut. Sie gliedert sich in Unterrichtsabschnitte und praktische Ausbildungsphasen und setzt sich aus drei wesentlichen Bausteinen zusammen: einem Einführungspraktikum, umfangreichen Theoriephasen an einem Bildungsstandort des Zolls und einer zwölfmonatigen Praxisausbildung an deiner Zolldienststelle. Neben den theoretischen Phasen an den Ausbildungsstätten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) an den Dienstorten Erfurt, Leipzig, Plessow bei Potsdam, Rostock oder Sigmaringen, absolvierst du die praktischen Ausbildungsabschnitte an den Zolldienststellen deines Ausbildungshauptzollamts.
1. Einführungspraktikum
Zu Beginn deiner Ausbildung erhältst du im Rahmen eines einwöchigen Einführungspraktikums einen ersten Einblick in den Berufsalltag beim Zoll. Du lernst nicht nur deinen späteren Einsatzbereich kennen, sondern auch deine Ausbildungsleitung, die dich während der gesamten Ausbildungszeit begleitet.
2. Einführungslehrgang (ca. 6 Monate)
Anschließend startest du mit dem ersten großen Theorieblock – dem sogenannten Einführungslehrgang – an einem der fünf Bildungsstandorte des Bildungs- und Wissenschaftszentrums (BWZ) der Bundesfinanzverwaltung in Erfurt, Leipzig, Plessow (bei Potsdam), Rostock oder Sigmaringen. Dort wirst du gemeinsam mit etwa 25 bis 30 anderen Anwärterinnen und Anwärtern unterrichtet.
- Berufliche Grundbildung und Informationstechnik
- Vollzugsrecht
- Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
- Zolltarifrecht
- Verbrauchsteuerrecht und allgemeines Steuerrecht
- Vollstreckungsrecht
- Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Sozialversicherungsrecht und Ausländerrecht
Am Ende des Einführungslehrgangs legst du eine Zwischenprüfung in Form von vier schriftlichen Klausuren ab.
3. Praktische Ausbildung (12 Monate)
Im Anschluss folgt die praktische Ausbildungsphase an den Zolldienststellen deines Ausbildungshauptzollamts. Hier wendest du dein bisher erlerntes Wissen direkt in der Praxis an. Du arbeitest aktiv an realen Fällen mit, bearbeitest Geschäftsvorgänge, nimmst an Kontrollen teil und lernst den Arbeitsalltag von Zöllnerinnen und Zöllnern hautnah kennen. Parallel zur praktischen Ausbildung finden am Dienstsitz des BWZ praxisbezogene Lehrveranstaltungen statt, in denen theoretische Inhalte mit deinen praktischen Erfahrungen verknüpft werden. Auch diese Lehrveranstaltungen werden mit Klausuren abgeschlossen.
Während der praktischen Phase findet auch ein Sporttest statt, der Voraussetzung für eine spätere Tätigkeit in einem waffentragenden Bereich des Zolls ist. Für schwerbehinderte oder gleichgestellte Anwärterinnen und Anwärter ist die Teilnahme daran freiwillig.
4. Abschlusslehrgang (ca. 6 Monate)
Die Ausbildung endet mit einem weiteren Theorieblock, dem sogenannten Abschlusslehrgang, der ebenfalls an einem BWZ-Standort stattfindet. Hier vertiefst du dein Wissen aus den vorangegangenen Phasen und wirst gezielt auf die Laufbahnprüfung vorbereitet.
- Vollzugsrecht und Zollrecht
- Steuerrecht und Verbrauchsteuerrecht
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Ausländerrecht
5. Laufbahnprüfung
Die Ausbildung schließt mit der Laufbahnprüfung ab. Diese besteht aus vier schriftlichen Prüfungsarbeiten und einer mündlichen Prüfung. Bestehst du diese, wirst du in der Regel direkt in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Bewährst du dich auch in der Probezeit, wirst du zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten im mittleren Zolldienst
Während der Ausbildung wirst du bereits als Beamtin oder Beamter auf Widerruf geführt und erhältst ein monatliches Anwärtergrundgehalt von etwa 1.473 € brutto. Die Besoldung erfolgt nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Nach deiner Verbeamtung steigst du in die Besoldungsgruppe A 7 bis A 9 ein. Weitere Beförderungen sind bei entsprechender Leistung möglich.
Weiterbildung und Entwicklungsmöglichkeiten nach der Ausbildung
Die Ausbildung beim Zoll ist der ideale Einstieg in eine sichere, abwechslungsreiche und sinnstiftende Karriere im öffentlichen Dienst. Mit einer Kombination aus Theorie und Praxis wirst du bestens auf deinen späteren Berufsalltag vorbereitet – egal ob im Büro, bei der Zollabfertigung oder bei Kontrollen im Außendienst.
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