Alles Wichtige zum Zoll Gehalt: Besoldung, Vergütung, Zulagen und Zuschläge
Das Gehalt beim Zoll – korrekt: die Besoldung – ist klar geregelt und richtet sich nach festen Vorgaben des Bundes. Als Zollbeamter oder Zollbeamtin erhältst du keine klassische Gehaltszahlung wie in der Privatwirtschaft, sondern sogenannte Dienstbezüge. Diese sind im Bundesbesoldungsgesetz festgelegt und gelten bundesweit einheitlich. Wie hoch dein Verdienst beim Zoll ausfällt, hängt vor allem von deiner Laufbahn, deinem Dienstgrad und deiner Erfahrungsstufe ab. Auch dein Status – ob verbeamtet oder tarifbeschäftigt – spielt eine Rolle.
Die Besoldung ist nicht verhandelbar, sondern gerecht und transparent. Du weißt von Anfang an, was du bekommst – und wie sich dein Einkommen als Zollbeamtin bzw. Zollbeamter mit der Zeit entwickelt.
Besoldung und Erfahrungsstufen beim Zoll
Dein Gehalt beim Zoll basiert auf der sogenannten Besoldung, die nach festen Regeln im Bundesbesoldungsgesetz festgelegt ist. Als Zollbeamter oder Zollbeamtin erhältst du ein Grundgehalt, das sich nach deiner Besoldungsgruppe und deinen Erfahrungsstufen richtet. Die Besoldung ist in Besoldungsgruppen von A 3 bis A 16 unterteilt. Innerhalb dieser Gruppen erfolgt der Gehaltsaufstieg automatisch über die Erfahrungsstufen – ohne Verhandlung oder Unsicherheit. Mit wachsender Berufserfahrung und durch Beförderungen kannst du innerhalb deiner Laufbahn aufsteigen – und sogar in die nächsthöhere Laufbahn wechseln, etwa vom mittleren in den gehobenen Dienst.
- In Stufe 1 erfolgt der Anstieg alle 2 Jahre
- In Stufe 2 bis 4 steigt das Gehalt alle 3 Jahre
- Ab Stufe 5 alle 4 Jahre – bis zur Stufe 8
- Familienzuschläge, z. B. für verheiratete Beamtinnen und Beamte oder mit Kindern
- Leistungsprämien für überdurchschnittliches Engagement
- Zulagen für besondere Funktionen, Belastungen oder Einsätze
Die monatliche Auszahlung der Bezüge erfolgt im Voraus – so ist deine finanzielle Sicherheit als Beamtin oder Beamter jederzeit gewährleistet. Und wenn du im Ausland für den Zoll tätig bist, erhältst du zusätzlich spezielle Auslandsbezüge, um den besonderen Anforderungen und Lebenshaltungskosten vor Ort gerecht zu werden.
Wie viel Gehalt bekommst du beim Zoll während und nach der Ausbildung?
Der Zoll bietet dir nicht nur eine spannende und sichere Laufbahn – auch finanziell lohnt sich der Einstieg in den öffentlichen Dienst. Schon während der Ausbildung oder des Studiums erhältst du monatliche Anwärterbezüge, die deutschlandweit einheitlich geregelt sind.
Das Gehalt während der Ausbildung beim Zoll
Sobald du deine Ausbildung oder dein duales Studium beim Zoll beginnst, wirst du als Zollanwärter/in geführt und giltst als Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Damit hast du vom ersten Tag an Anspruch auf feste Bezüge.
- Mittlerer Dienst: ca. 1.473 € brutto/Monat
- Gehobener Dienst (duales Studium): ca. 1.744 € brutto/Monat
Hinzu können je nach Familienstand Familienzuschläge kommen.
Während der gesamten Ausbildungszeit bleibt das Grundgehalt konstant.
Gehalt nach der Ausbildung im mittleren Dienst
Nach erfolgreichem Abschluss deiner Ausbildung wirst du in der Regel in die Besoldungsgruppe A 7 eingestuft. Der mittlere Zolldienst umfasst die Gruppen A 7 bis A 9, jede mit acht Erfahrungsstufen. Mit zunehmender Dienstzeit steigst du automatisch in höhere Stufen auf.
- Zollobersekretär/in (A 7, Stufe 1): ca. 2.960 € brutto/Monat
- Mit mehrjähriger Erfahrung und Stufenaufstieg steigt das Gehalt deutlich.
- Zusätzlich möglich: Schichtzulagen, Wochenendzuschläge, Familienzuschläge
Gehalt nach dem Studium im gehobenen Dienst
Absolvierst du das duale Studium, steigst du als Diplom-Finanzwirt/in (FH) in der Besoldungsgruppe A 9g ein. Die Gruppen im gehobenen Dienst reichen von A 9 bis A 13, auch hier mit acht Erfahrungsstufen.
- Zollinspektor/in (A 9g, Stufe 1): ca. 3.350 € brutto/Monat
- Endstufe A 9g (Stufe 8): knapp 4.300 € brutto/Monat
- Mit Beförderung zu Zolloberinspektor/in (A 10): bis zu 4.700 € brutto/Monat oder mehr möglich
Auch hier können zusätzliche Leistungen wie Familienzuschläge, Leistungsprämien oder Auslandszulagen deinen Verdienst deutlich erhöhen.
Dein Verdienst nach der Bundesbesoldungstabelle 2024
Der Verdienst beim Zoll ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Dabei gelten für Zollbeamte die Besoldungsgruppen A 3 bis A 16, je nach Laufbahn und Funktion. Jede dieser Gruppen ist in acht Erfahrungsstufen unterteilt – mit jedem Dienstjahr steigst du automatisch in eine höhere Stufe auf und profitierst so von einem regelmäßigen Gehaltszuwachs. Zollbeamtinnen und -beamte im mittleren und gehobenen Dienst werden der Besoldungsgruppe A zugeordnet. Für höhere Bundesbeamte gibt es zusätzlich die Besoldungsgruppe B, in der feste Gehälter gelten – diese betrifft in der Regel nur Führungspositionen auf Direktionsebene im höheren Zolldienst.
Zulagen, Zuschläge und Beförderungen
Dein Grundgehalt kann durch verschiedene Zulagen ergänzt werden – diese machen einen wichtigen Teil deines Einkommens aus:
- Familienzuschläge (z. B. für verheiratete Beamte und Beamtinnen oder Eltern)
- Schicht- und Wochenendzulagen (bei besonderem Dienstplan)
- Auslandszuschläge (für Einsätze außerhalb Deutschlands)
- Leistungsprämien (bei besonderem Engagement oder Zusatzaufgaben)
Außerdem kannst du im Laufe deiner Karriere Beförderungen erreichen – z. B. vom Zollsekretär zum Zollobersekretär oder vom Zollinspektor zum Zolloberinspektor.
- eine positive dienstliche Beurteilung
- ggf. eine Weiterbildung oder zusätzliche Qualifikation
- und die Übernahme von mehr Verantwortung im Dienst
Sowohl im mittleren als auch im gehobenen Dienst gibt es ein sogenanntes Endamt, das die maximale Besoldungsgruppe deiner Laufbahn definiert. Insgesamt bietet dir der Zolldienst eine planbare Gehaltsentwicklung, ergänzt durch individuelle Zuschläge – je nach Lebenssituation, Einsatzbereich und beruflicher Leistung.
Du möchtest deinen konkreten Verdienst beim Zoll berechnen – je nach Laufbahn, Erfahrungsstufe und Familienstand? Dann nutze den offiziellen Bezügerechner des Bundesverwaltungsamts!
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