Tattoos und Piercings beim Zoll – worauf kommt es an?
Wenn du dich für eine Karriere beim Zoll interessierst, fragst du dich vielleicht: „Sind Tattoos oder Piercings beim Zoll erlaubt?“ Die kurze Antwort: Ja – aber unter bestimmten Bedingungen. Zwar gibt es kein generelles Verbot, jedoch stellt der Zoll hohe Anforderungen an ein gepflegtes und professionelles Erscheinungsbild, schließlich repräsentierst du als Beamtin oder Beamter die Bundesrepublik Deutschland.
Welcher Körperschmuck ist beim Zoll nicht erlaubt?
Grundsätzlich gelten Tattoos, Piercings, Flesh-Tunnels, Flesh-Plugs oder Brandings an gut sichtbaren Körperstellen (wie Arme, Hals oder Kopf) beim Zoll als nicht erwünscht. Das bedeutet nicht automatisch ein Ausschluss, kann aber zu Einschränkungen bei deiner dienstlichen Verwendung führen – besonders in Funktionen mit Außenwirkung. Darüber hinaus gelten strenge Ausschlusskriterien, wenn deine Tätowierung oder dein Körperschmuck eines der folgenden Merkmale aufweist:
- verfassungsfeindliche oder extremistische Inhalte
- rechts- oder linksradikale Symbolik
- sexistische, entwürdigende oder menschenfeindliche Darstellungen
- gewaltverherrlichende Motive
- Symbole, die das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schädigen könnten
Solche Darstellungen führen ausnahmslos zur Ablehnung deiner Bewerbung – unabhängig davon, wie qualifiziert du sonst bist.
Wie geht der Zoll mit sichtbarem Körperschmuck um?
Auch wenn dein Tattoo unbedenklich ist, gilt: Sichtbarer Körperschmuck sollte während der Arbeitszeit möglichst abgedeckt oder entfernt werden. Das betrifft neben Tätowierungen auch Piercings – vor allem im Gesicht, an den Händen oder am Hals. Der Zoll erwartet, dass du bei offiziellen Anlässen und im täglichen Dienstbetrieb ein zurückhaltendes und respektvolles Erscheinungsbild wahrst. Zudem musst du beachten, dass jede Veränderung deines äußeren Erscheinungsbilds – etwa ein neues Tattoo oder Piercing – der zuständigen Dienststelle gemeldet werden muss. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Tattoos und Piercings sind beim Zoll nicht grundsätzlich verboten, sollten aber stets dezent, unauffällig und frei von problematischen Inhalten sein. Als Bundesbeamtin oder Bundesbeamter stehst du für den Rechtsstaat und das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland – das sollte sich auch in deinem äußeren Auftreten widerspiegeln. Mit einem bewussten und respektvollen Umgang mit Körperschmuck steht deiner Karriere beim Zoll nichts im Wege.
Tipps für Bewerber mit Tattoo oder Piercing
Wenn du bereits ein Tattoo oder Piercing hast – oder dir eins zulegen möchtest – solltest du Folgendes beachten:
- Wähle unauffällige Stellen, die du bei Bedarf abdecken kannst (z. B. Oberarm, Rücken).
- Vermeide provokante oder polarisierende Motive, auch wenn sie nicht gesetzlich verboten sind.
- Lass dich im Zweifel vorab ärztlich oder behördlich beraten, wenn du unsicher bist, ob dein Körperschmuck zulässig ist.
- Plane keine neuen Körperveränderungen kurz vor oder während des Auswahlverfahrens, um keine unnötigen Risiken einzugehen.
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