Sicher durch das Zoll Auswahlverfahren.
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Tattoos und Piercings beim Zoll

Du möchtest dich optimal und umfassend vorbereiten? Mit unserem Beitrag bist du bereits auf dem besten Weg und erhältst alle wichtigen Informationen auf einen Blick. Unsere Experten von Plakos haben die relevanten Fakten und Hintergründe für dich verständlich zusammengefasst. Nutze dieses Wissen, um dein Ziel sicher zu erreichen und im entscheidenden Moment zu überzeugen. Viel Erfolg beim Lesen und Lernen!

Autor: Mark & das Plakos Team

29. Juli 2026

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Der Autor: Mark Drebinger

Mark Drebinger beschäftigt sich seit fast 15 Jahren intensiv mit Einstellungstests, Auswahlverfahren und Karrieremöglichkeiten im öffentlichen Dienst. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt auf den Bewerbungs- und Auswahlprozessen bei Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr und Justiz. Im Rahmen seiner Arbeit analysiert er regelmäßig Auswahlverfahren, computergestützte Einstellungstests, Assessment-Center-Formate, Sporttests sowie strukturierte Interviews und psychologische Eignungsdiagnostik. Auf mehreren spezialisierten Fachportalen veröffentlicht er Inhalte rund um Bewerbung, Einstellungstest und Karriere im Staatsdienst. Ziel seiner Arbeit ist es, Bewerberinnen und Bewerbern einen realistischen Einblick in Auswahlverfahren zu geben und sie gezielt auf die Anforderungen im öffentlichen Dienst vorzubereiten.

4.8 von 5 Sternen
5 insgesamt

Tattoos und Piercings beim Zoll – worauf kommt es an?

Wenn du dich für eine Karriere beim Zoll interessierst, fragst du dich vielleicht: „Sind Tattoos oder Piercings beim Zoll erlaubt?“ Die kurze Antwort: Ja – aber unter bestimmten Bedingungen. Zwar gibt es kein generelles Verbot, jedoch stellt der Zoll hohe Anforderungen an ein gepflegtes und professionelles Erscheinungsbild, schließlich repräsentierst du als Beamtin oder Beamter die Bundesrepublik Deutschland.

Welcher Körperschmuck ist beim Zoll nicht erlaubt?

Grundsätzlich gelten Tattoos, Piercings, Flesh-Tunnels, Flesh-Plugs oder Brandings an gut sichtbaren Körperstellen (wie Arme, Hals oder Kopf) beim Zoll als nicht erwünscht. Das bedeutet nicht automatisch ein Ausschluss, kann aber zu Einschränkungen bei deiner dienstlichen Verwendung führen – besonders in Funktionen mit Außenwirkung. Darüber hinaus gelten strenge Ausschlusskriterien, wenn deine Tätowierung oder dein Körperschmuck eines der folgenden Merkmale aufweist:

Solche Darstellungen führen ausnahmslos zur Ablehnung deiner Bewerbung – unabhängig davon, wie qualifiziert du sonst bist.

Wie geht der Zoll mit sichtbarem Körperschmuck um?

Auch wenn dein Tattoo unbedenklich ist, gilt: Sichtbarer Körperschmuck sollte während der Arbeitszeit möglichst abgedeckt oder entfernt werden. Das betrifft neben Tätowierungen auch Piercings – vor allem im Gesicht, an den Händen oder am Hals. Der Zoll erwartet, dass du bei offiziellen Anlässen und im täglichen Dienstbetrieb ein zurückhaltendes und respektvolles Erscheinungsbild wahrst. Zudem musst du beachten, dass jede Veränderung deines äußeren Erscheinungsbilds – etwa ein neues Tattoo oder Piercing – der zuständigen Dienststelle gemeldet werden muss. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Merke

Tattoos und Piercings sind beim Zoll nicht grundsätzlich verboten, sollten aber stets dezent, unauffällig und frei von problematischen Inhalten sein. Als Bundesbeamtin oder Bundesbeamter stehst du für den Rechtsstaat und das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland – das sollte sich auch in deinem äußeren Auftreten widerspiegeln. Mit einem bewussten und respektvollen Umgang mit Körperschmuck steht deiner Karriere beim Zoll nichts im Wege.

Tipps für Bewerber mit Tattoo oder Piercing

Wenn du bereits ein Tattoo oder Piercing hast – oder dir eins zulegen möchtest – solltest du Folgendes beachten:

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Beitragsbild: gpointstudio/stock.adobe.com